> ## Content Index
> Fetch the complete content index at: https://www.vogunte.ch/llms.txt
> Use this file to discover other available public pages before exploring further.

# Der F-35-Fall: Wer in Washington einkauft, kauft nach amerikanischen Regeln
- URL: https://www.vogunte.ch/f-35-debakel-wer-in-washington-einkauft-kauft-nach-amerikanischen-regeln/
- Published: 2026-09-16T05:00:11.000Z
- Updated: 2026-09-16T05:28:31.000Z
- Description: Der Bundesrat versprach F-35A Kampfflugzeuge zum sechs-Milliarden-Franken-Fixpreis. Ein Parlamentsbericht widerlegt das – und zeigt, dass die eigene Finanzaufsicht gewarnt hatte.
- Author: Recherche
- Tags: f82, Recherchen, Schweiz

### **Das Wichtigste auf einen Blick**

- **Volksabstimmung 2020:** Das Volk bewilligte am 27\. September 2020 **6 Milliarden Franken** für 36 F-35A-Kampfjets — mit der Zusicherung, der Preis stehe fest.
- **Kein Fixpreis:** Der [GPK-N-Bericht vom 8\. September 2026](https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-gpk-n-2026-09-08.aspx?ref=vogunte.ch) hält fest: Mit den USA wurde **nie ein pauschaler Fixpreis** vereinbart.
- **FMS-System:** Die Schweiz kauft nicht beim Hersteller Lockheed Martin, sondern über das **Foreign Military Sales**\-Programm der US-Regierung — einem System, das Preise per Definition als Schätzungen behandelt.
- **Frühwarnung ignoriert:** Die **Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK)** meldete schon im Mai 2022, vor der Unterzeichnung, dass keine Rechtssicherheit eines Festpreises bestehe. armasuisse wies den Befund zurück.
- **Zwei Optionen im Parlament:** Entweder ein Zusatzkredit von **394 Millionen** für noch 30 Jets — oder **1,044 Milliarden** für alle 36\. Entschieden wird in der laufenden Herbstsession.

*Hinweis: Die Quellen sind der Einfachheit halber direkt im Text verlinkt – einfach draufklicken, und man landet direkt bei der Originalquelle.*

Am 27\. September 2020 stimmte das Schweizer Volk über sechs Milliarden Franken für 36 neue Kampfjets ab. Die damalige Verteidigungsministerin Viola Amherd versicherte: «Ich kann bestätigen, dass wir verbindliche Offerten haben und dass diese Preise dann Bestandteil der Verträge sind» — so [berichtet die Republik](https://www.republik.ch/2025/06/27/das-milliardenschwere-missverstaendnis?ref=vogunte.ch). Und sie ergänzte, die Schweiz sei als einziges Land der Welt mit garantierten Fixpreisen unterwegs.

### Keine Lust aufs Lesen? Hier geht's zum Video:

Fünf Jahre und einen unterschriebenen Vertrag später kommt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) zum gegenteiligen Schluss: Mit den USA sei «nie ein pauschaler Fixpreis vereinbart worden». Kein Vorwurf der Lüge, kein Nachweis bösen Willens. Nur dieser Satz. Und der Befund, in den Worten der Kommissionspräsidentin Priska Wismer-Felder: «Zu wenige Personen haben sich intensiv und im Detail mit dem Vertrag auseinandergesetzt.»

### Wer mit Washington handelt, kauft nach amerikanischen Regeln

Wie es dazu kommen konnte, erklärt sich mit der Beschaffungslogik. Die Schweiz hat nicht beim Hersteller Lockheed Martin gekauft, sondern über das sogenannte Foreign Military Sales-Programm (FMS) der US-Regierung. Vertragspartner ist Washington, nicht das Unternehmen.

Dieses Programm folgt eigenen Regeln, die alle öffentlich zugänglich sind. Der [GPK-N-Bericht](https://www.parlament.ch/centers/documents/de/Bericht%20vom%2008.09.2026%20D.pdf?ref=vogunte.ch) zitiert das Grundprinzip wörtlich: «Die Beschaffung über das FMS-Programm erfolgt immer auf der Grundlage, dass für die U.S.-Regierung weder ein Gewinn noch ein Verlust resultiert.» Das bedeutet: Die Schweiz zahlt am Ende, was die Sache die Amerikaner tatsächlich gekostet hat — nicht was vorher vereinbart wurde. Das Handbuch der zuständigen US-Behörde, der Defense Security Cooperation Agency, bezeichnet die Preise in solchen Verträgen ausdrücklich als «estimated prices» und hält fest, der Käufer trage die vollen Kosten unabhängig von der Schätzung ([DSCA Manual, Kapitel 9](https://samm.dsca.mil/chapter/chapter-9?ref=vogunte.ch)). Dazu kommt die Beschaffungsstruktur: Die F-35 werden in Serien für viele Länder gleichzeitig produziert und am Ende nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Ein pauschaler Fixpreis sei «systemisch im Widerspruch» zu diesem System, hält die Kommission fest.

Innerhalb dieses Systems hat armasuisse immerhin eine Sonderklausel ausgehandelt — intern «Note 55» genannt. Sie bindet den offerierten Preis an jenen Festpreis, den die USA ihrerseits mit dem Hersteller vereinbaren. Den genauen Wortlaut hat weder die Öffentlichkeit noch die Kommission vollständig gesehen. [Die Republik berichtet](https://www.republik.ch/2026/09/11/f35-niemand-wusste-was-oder-fast-niemand?ref=vogunte.ch), die Klausel widerspreche sich selbst: Sie spreche von Fixpreisen, verweise aber gleichzeitig auf die allgemeinen FMS-Vertragsbedingungen, in denen Preise Schätzungen sind. Der armasuisse-Projektleiter Darko Savic habe versucht, eine echte Preisgarantie zu verhandeln. Washington habe abgelehnt und klar mitgeteilt: Die Schweiz bekomme keine besseren Konditionen als alle anderen Partnerstaaten. Gerichtlich ist der vermeintliche Fixpreis nicht einklagbar — diplomatisch liess er sich auch nicht durchsetzen.

### Die Finanzaufsicht warnte — und wurde zurückgewiesen

Was heute wie ein Versagen klingt, war vor drei Jahren bereits auf dem Tisch. Im Mai 2022 — Monate vor der Vertragsunterzeichnung — prüfte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) den Vertrag und hielt in ihrem [Bericht](https://www.efk.admin.ch/wp-content/uploads/publikationen/berichte/sicherheit%5Fund%5Fumwelt/verteidigung%5Fund%5Farmee/21410/21410be-endgueltige-fassung-v04.pdf?ref=vogunte.ch) fest: «Die Begriffe ‹fix-price› und ‹fix-priced contracts› werden im LOA nicht definiert.» Der Vertrag enthält also gar keine Definition dessen, was ein Fixpreis überhaupt sein soll. Schlussfolgerung der EFK: «Aus diesen Gründen gibt es aus Sicht der EFK keine absolute Rechtssicherheit eines Festpreises im Sinne eines Pauschalpreises nach schweizerischem Recht.» Empfehlung: den Umstand auf die Risikoliste aufnehmen und Massnahmen definieren.

armasuisse wies die Empfehlung zurück. Der interne Rechtsdienst — auf amerikanische Rüstungsgeschäfte spezialisiert — war bei den Verhandlungen nicht dabei und hatte laut [20 Minuten](https://www.20min.ch/story/f-35-kauf-amherd-schloss-eigene-juristen-aus-vbs-mauert-zu-den-gruenden-103630123?ref=vogunte.ch) nicht einmal Einsicht in den Vertrag. Das VBS hatte stattdessen eine externe Anwaltskanzlei beauftragt; die Begründung, der interne Dienst fehle die Kompetenz für ein Geschäft dieser Komplexität, nennt die Kommission «wenig schlüssig». Der Streit zwischen EFK und armasuisse war Anfang Juli 2022 öffentlich — [SRF berichtete](https://www.srf.ch/news/schweiz/kampfflugzeug-beschaffung-finanzkontrolle-und-armasuisse-streiten-sich-wegen-f-35-preis?ref=vogunte.ch) –, rund zehn Wochen bevor Rüstungschef Martin Sonderegger und Projektleiter Savic den Vertrag in Bern unterzeichneten.

### Nachschiessen: 30 Jets oder 36?

Der Fixpreis ist Geschichte. Was bleibt, ist die Frage, wie viel die Schweiz nun draufzahlt — und wie viele Flugzeuge sie dafür bekommt.

Der Bundesrat und der Ständerat wollen einen Zusatzkredit von 394 Millionen Franken sprechen. Das brächte den Gesamtbetrag auf rund 6,43 Milliarden — genau an die Obergrenze des Volksentscheids von 2020 — aber nur für 30 statt 36 Jets. SVP und FDP im Nationalrat schlagen eine andere Rechnung vor: 1,044 Milliarden zusätzlich, dafür alle 36 Flugzeuge. FDP-Nationalrat Heinz Theiler argumentiert laut [watson](https://www.watson.ch/schweiz/armee/887348536-f-35-svp-und-fdp-wollen-doch-36-stueck-kaufen-trotz-1-mia-mehrkosten?ref=vogunte.ch), der Stückpreis liege bei 30 Jets bei rund 213 Millionen Franken, bei 36 Jets dagegen bei 197 Millionen — weil Infrastruktur und Ausbildung unabhängig von der Anzahl gleich viel kosten. Entschieden wird in der laufenden Herbstsession, die bis Anfang Oktober läuft.

SP und Grüne fordern weiterhin den vollständigen Abbruch — ein Antrag, den der Ständerat im Juni mit 35 zu 8 Stimmen ablehnte. Was ein Vertragsrücktritt kosten würde, und was von den bereits geleisteten Vorauszahlungen zurückkäme, beziffert niemand.

Parallel dazu arbeitet die GPK-N an einem Massnahmenkatalog: Der interne Rechtsdienst soll künftig federführend sein, und vor grossen Rüstungskäufen soll der Bundesrat ein verbindliches Verhandlungsmandat formulieren, das Ziele und Grenzen vorgibt. Bis zum 11\. Dezember muss der Bundesrat Stellung nehmen. Einige Parlamentarier verlangen zusätzlich eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK), das schärfste Instrument des Parlaments: Sie darf Zeugen einvernehmen, Bundesratsprotokolle einsehen, und wer ihr gegenüber falsch aussagt, macht sich strafbar.

Sicher ist bis jetzt nur eines: Wer die Rechnung begleicht, sind wir — über eine befristete Mehrwertsteuererhöhung und den allgemeinen Bundeshaushalt, aus dem ein zusätzlicher Rüstungsfonds gespiesen werden soll.

### Mein Fazit

Der Fall F-35 ist kein Versagen der Kompetenz allein. Er ist ein Lehrstück darüber, was passiert, wenn eine Behörde ein Ziel vor die Prüfung stellt. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat ihre Arbeit gemacht — rechtzeitig, schriftlich, öffentlich. Gehört wurde sie nicht. Wer dem Bundesrat in Zukunft ein Versprechen abnimmt, sollte wissen: Wenn eine Behörde etwas unbedingt will, kann sie sich selbst davon überzeugen, dass eine Prüfung ignoriert werden kann, wenn das Ergebnis unbequem ist.