Feuerwerksinitiative: Ein klares Problem aber ein unklares Verbot
Am 29. November stimmt die Schweiz über die Feuerwerksinitiative ab. Der Kern: Tierschutz und eine offene Streitfrage ums Dorffeuerwerk. Was nach einem Ja sicher gilt und was erst danach festgelegt wird.
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Wenn am 29. November die Abstimmungszettel ausgezählt sind, wissen wir eines mit Sicherheit: ob die Feuerwerksinitiative angenommen wurde oder nicht. Was wir noch nicht wissen werden: genau was ab dann verboten ist. Das schreibt der Bundesrat selber so, ohne Umschweife.
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Was der Initiativtext tatsächlich sagt
Der Text ist kurz. Drei Absätze, eine Übergangsbestimmung. Absatz eins lautet: «Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten.» (Initiativtext, Art. 74a Abs. 1 BV)
Was darunter fällt, ist offen. In der Botschaft des Bundesrates steht dazu als erster Satz: «Zurzeit gibt es keine anerkannte Definition, was lärmerzeugende Feuerwerkskörper sind.» (Botschaft des Bundesrates, S. 14) Heute wird Feuerwerk nach Gefährlichkeit in vier Kategorien eingeteilt, F1 bis F4. Diese Einteilung lässt laut Bundesrat aber «keinen Rückschluss auf den Lärmpegel» zu. In der untersten Kategorie F1 stecken Bengalhölzer genauso wie Knallererbsen.
Sicher erlaubt bliebe, was keinen Lärm macht: Bengalhölzer, herkömmliche Vulkane. Alles andere hängt in einem definierten Unklarbereich, bis Bundesrat und Parlament nach einem Ja die Ausführungsbestimmungen erlassen haben, spätestens zwei Jahre danach. (Botschaft des Bundesrates, S. 14; Übergangsbestimmung, Art. 74a BV)
Absatz zwei regelt die Ausnahmen. «Für Anlässe von überregionaler Bedeutung» können Kantone Bewilligungen erteilen. Das grosse Seenachtsfest, die städtische 1.-August-Feier. Aber auch an solchen Anlässen dürften Einzelpersonen nichts Lautes abbrennen. (Erläuterungen des Bundesrates, S. 6)
Tierschutz: Warum Tiere nicht einfach «Kopf einziehen» können
Lanciert haben die Initiative vier Tierschutzorganisationen: der Schweizer Tierschutz, die Stiftung für das Tier im Recht, die Fondation Franz Weber und Vier Pfoten. Das ist kein Zufall. Der Tierschutz ist für sie nicht ein Argument unter vielen, sondern der Kern.
Ihr Punkt ist einfach und schwer zu entkräften: Menschen können sich auf Feuerwerk einstellen. Sie wissen, wann es knallt, warum es knallt, und dass danach wieder Ruhe einkehrt. Tiere können das nicht. Das plötzliche, unberechenbare Knallen löst bei ihnen Stress und Panik aus — und zwar immer wieder, auch wenn es dasselbe Feuerwerk ist wie letztes Jahr. Der Geschäftsleiter des Schweizer Tierschutzes, Marco Mettler, hat das am Kampagnenstart so ausgedrückt: Viele Tierhalter würden um den 1. August und Silvester darum sogar verreisen. (cash.ch/SDA, 13. Oktober 2026)
Das ist keine Randnotiz. Es ist ein Eingeständnis, dass das bestehende Recht nicht greift. Die Tierschutzverordnung schreibt zwar heute schon vor, dass Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt werden dürfen. (Botschaft des Bundesrates, S. 8) In der Praxis ist diese Bestimmung rund um den Nationalfeiertag schlicht nicht durchsetzbar.
Belastbare Schweizer Zahlen darüber, wie viele Tiere durch Feuerwerk zu Schaden kommen, gibt es nicht. Die präziseste Studie dazu verfolgte 347 Wildgänse in Nordeuropa mit GPS-Sendern über acht Jahreswechsel. In der Silvesternacht flogen sie fünf bis sechzehn Kilometer weiter als sonst, 40 bis 150 Meter höher, und brauchten danach mindestens elf Tage mehr Fresszeit, um die verbrauchte Energie wieder einzuholen. (Kölzsch u.a., Conservation Letters, 2022) Das sind Gänse in Holland, keine Schweizer Tiere. Aber das Muster ist klar: Der Schreck ist nicht mit dem letzten Knall vorbei.
Dass Feste auch ohne Geknalle funktionieren, hat der Sommer 2026 unbeabsichtigt belegt. Als die Trockenheit zwölf Kantone dazu zwang, jedes Feuer im Freien zu verbieten, blieben die Dorfplätze trotzdem voll. (Blick, 25. Juli 2026) Die Initianten sehen darin den Beweis, dass das 1.-August-Gefühl nicht am Knallen hängt.
Das eigentliche Streitthema: Was passiert mit dem Dorffeuerwerk?
Über die Schäden streiten beide Lager nicht ernsthaft. Der echte Graben liegt woanders: beim Feuerwerk, das die Gemeinde oder der Verein organisiert.
Feuerwerk ist in der Schweiz schon heute geregelt, mit Altersgrenzen, Bewilligungspflichten und kantonal unterschiedlichen Einschränkungen. Neun der zehn grössten Schweizer Städte haben den Einsatz bereits eingeschränkt. (Botschaft des Bundesrates, S. 9–10; Erläuterungen des Bundesrates, S. 27) Das Nein-Lager, getragen von ProFeuerwerk, FDP, EDU, Gewerbeverband sowie Bundesrat und Parlamentsmehrheit, sieht genau darin den Beweis: Es brauche kein nationales Verbot, weil lokale Regelkompetenz bereits vorhanden sei. (Erläuterungen des Bundesrates, S. 7)
Das Ja-Lager, bestehend aus SP, Grünen, EVP, JagdSchweiz, Lärmliga und den vier Tierschutzorganisationen, will schweizweit einheitliche Regeln statt neunerlei unterschiedliche. (swissvotes.ch, Vorlage Nr. 691) Die Initianten sagen, Gemeindeanlässe könnten weiterhin Bewilligungen erhalten. Die Gegner sagen, die Ausnahmeregelung gelte nur für Anlässe von «überregionaler Bedeutung», und das Dorffest erfülle das schlicht nicht.
Beide können Recht haben. Denn das Wort «überregional» hat noch keine gesetzliche Definition. Wie weit es reicht, entscheidet der Bundesrat nach einem Ja in der Ausführungsverordnung. (Erläuterungen des Bundesrates, S. 6 und 28) Was hingegen feststeht: Privat darf nach einem Ja niemand mehr etwas Lautes zünden. Nicht im Garten, nicht an der Hochzeit, nicht am Vereinsjubiläum.
Mein Fazit
Diese Initiative hat zwei Kerne, und sie sollte auch so gelesen werden. Der eine ist der Tierschutz: ein reales Problem, das das bestehende Recht nachweislich nicht löst. Der andere ist die Frage, wie weit ein nationales Verbot reicht, und die Antwort darauf kennt heute niemand. Was «lärmerzeugeend» genau heisst und was nach einem Ja mit dem Gemeinde- oder Vereinsfeuerwerk passiert, das entscheidet sich nicht an der Urne am 29. November. Das entscheidet sich danach, im Bundeshaus.
René von Gunten recherchiert für VoGunte, den unabhängigen Schweizer Kanal zu Politik und Gesellschaft.