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# Neutralitätsinitiative: Die Plakate drohen mit Krieg, zur Abstimmung steht etwas anderes
- URL: https://www.vogunte.ch/neutralitatsinitiative-die-plakate-drohen-mit-krieg-zur-abstimmung-steht-etwas-anderes/
- Published: 2026-09-07T05:00:41.000Z
- Updated: 2026-09-07T05:00:40.000Z
- Description: Beide Lager sprechen von Sicherheit — und meinen Verschiedenes. Was im Initiativtext der Neutralitätsinitiative wirklich steht, und worüber am 27. September tatsächlich entschieden wird.
- Author: Recherche
- Tags: Recherchen, Schweiz, f81

### Das Wichtigste auf einen Blick

- Am 27\. September 2026 stimmt die Schweiz über die Neutralitätsinitiative ab («Wahrung der schweizerischen Neutralität»)
- Streitpunkt ist vor allem Absatz 3 des Initiativtextes: Darf die Schweiz noch bei Wirtschaftssanktionen mitmachen?
- Das Neutralitätsrecht (Haager Abkommen 1907) regelt Sanktionen gar nicht — weder Pflicht noch Verbot
- Die Initiative würde die Neutralitätspolitik verfassungsrechtlich einschränken — heute entscheidet der Bundesrat von Fall zu Fall
- Seit 1920 hat das Schweizer Volk über diese Frage nur zweimal direkt mitentschieden — am 27\. September zum dritten Mal
- Kampagnenbudgets: Ja-Seite 3,84 Mio. Franken (hauptsächlich Christoph Blocher), Nein-Seite 1,67 Mio. Franken (hauptsächlich economiesuisse)
- Laut erster SRG-Umfrage (GFS Bern, August 2026): 54 Prozent Nein, 46 Prozent Ja — die Initiative liegt im Rückstand

*Hinweis: Die Quellen sind der Einfachheit halber direkt im Text verlinkt – einfach draufklicken, und man landet direkt bei der Originalquelle.*

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An Bushaltestellen hängen sie derzeit überall: die Plakate zur **Neutralitätsinitiative**. Beide Lager arbeiten mit derselben Zutat — Angst. Die einen warnen, wer Nein stimmt, riskiere, dass der Krieg in die Schweiz kommt. Die anderen warnen, wer Ja stimmt, riskiere, dass die Schweiz im Ernstfall allein dasteht. Beide können nicht gleichzeitig recht haben. Also lohnt sich ein nüchterner Blick darauf, was im Initiativtext eigentlich steht, was das Neutralitätsrecht tatsächlich verlangt — und wer diesen Abstimmungskampf bezahlt.

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### Was der Initiativtext wirklich sagt

Wer einen revolutionären Text erwartet, wird überrascht sein. Der [Entwurf des Bundesrates vom 27\. November 2024 (Geschäft 24.092)](https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2024/20240092/S1%20D.pdf?ref=vogunte.ch) besteht aus vier Absätzen. Über zwei davon streitet niemand: Der erste hält fest, die Schweiz sei immerwährend und bewaffnet neutral; der vierte erklärt sie zur Vermittlerin. Gestritten wird über Absatz 2 (Verbot des Beitritts zu einem Militärbündnis) und vor allem über **Absatz 3** — den eigentlichen Kern der Auseinandersetzung.

Absatz 3 beginnt mit dem Satz, der in der Debatte ständig zitiert wird: Die Schweiz beteilige sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen und treffe auch keine «nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten» — also keine Wirtschaftssanktionen. Was beide Lager dabei gerne weglassen: Unmittelbar danach folgt ein zweiter Satz. Er hält fest, dass UNO-Verpflichtungen vorbehalten bleiben — und dass die Schweiz aktiv verhindern darf, dass ihr Territorium zur Umgehung fremder Sanktionen missbraucht wird.

Die Initiative verlangt damit im Kern etwas, das die Schweiz bereits einmal getan hat: nach der Annexion der Krim 2014 übernahm der Bundesrat die EU-Sanktionen gegen Russland nicht — er sorgte lediglich dafür, dass sie nicht über die Schweiz umgangen werden. Dieses Modell würde mit der Initiative wieder zur Regel.

### Neutralitätsrecht und Neutralitätspolitik — ein entscheidender Unterschied

Viele Argumente in diesem Abstimmungskampf verwechseln absichtlich oder unabsichtlich zwei verschiedene Dinge: das **Neutralitätsrecht** und die **Neutralitätspolitik**.

Das Neutralitätsrecht ist ein Vertrag. Genauer: das [V. Haager Abkommen vom 18\. Oktober 1907 (SR 0.515.21)](https://www.droit-bilingue.ch/rs/lex/1907/00/19070029-unique-de-it.html?ref=vogunte.ch), das regelt, was ein neutraler Staat im Kriegsfall tun und lassen muss. Es schreibt vor, dass das Staatsgebiet unverletzlich ist, dass kriegführende Mächte nicht durchmarschieren dürfen und dass bei der Ausfuhr von Kriegsmaterial alle Parteien gleichbehandelt werden müssen. Wirtschaftssanktionen kommen in diesem Text mit keinem Wort vor — weder als Pflicht noch als Verbot.

Der Bundesrat hat das schon 1993 so gesehen: In seinem [Neutralitätsbericht vom 29\. November 1993](https://www.files.ethz.ch/isn/14853/rp%5F931129%5Fneutrality%5Fg.pdf?ref=vogunte.ch) hielt er fest, das Neutralitätsrecht «statuiert grundsätzlich keine Unvereinbarkeit von Neutralität und Teilnahme an Wirtschaftssanktionen». Und in seiner [Botschaft zur Neutralitätsinitiative vom 27\. November 2024](https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/90843.pdf?ref=vogunte.ch) wiederholte er dies: Das Neutralitätsrecht kenne «weder ein Gebot noch ein Verbot von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegenüber anderen Staaten».

Davon zu unterscheiden ist die **Neutralitätspolitik** — also die politische Entscheidung, was die Schweiz im Einzelfall konkret tut. Hier ist der Ermessensspielraum laut Bundesrat «viel grösser als bei der Auslegung und Anwendung der neutralitätsrechtlichen Vorgaben». Das SECO betont es noch direkter: Die Schweiz entscheide selbstständig, ob sie sich EU-Sanktionen anschliesse, es bestehe «diesbezüglich kein Automatismus».

Die eigentliche Frage dieser Abstimmung lautet also nicht: Wurde das Neutralitätsrecht gebrochen? Sie lautet: *Wer entscheidet über die Neutralitätspolitik?*

### Hundert Jahre Kurswechsel — fast immer ohne das Volk

Die Schweizer Neutralitätspolitik ist nicht seit jeher dieselbe. Wer die Geschichte anschaut, sieht eine lange Reihe von Kurswechseln — fast alle davon ohne Volksabstimmung.

**1920** trat die Schweiz dem Völkerbund bei und verpflichtete sich damit zur Teilnahme an wirtschaftlichen Sanktionen, was damals «differentielle Neutralität» hiess. Darüber hat das Volk abgestimmt: am 16\. Mai 1920, mit 57 Prozent Ja. **1938** kehrte die Schweiz zur integralen Neutralität zurück, nachdem Deutschland, Japan und Italien aus dem Völkerbund ausgetreten waren. Dieser Kurswechsel geschah ohne Volksabstimmung.

Nach dem Zweiten Weltkrieg — von 1938 bis 1990 — machte die Schweiz bei Wirtschaftssanktionen nicht mit. Dann kam der Irak-Krieg: **1990** setzte der Bundesrat erstmals wieder Zwangsmassnahmen um, und zwar eine UNO-Resolution gegen den Irak — obwohl die Schweiz damals noch gar kein UNO-Mitglied war. Ab **1993** öffnete der Bundesrat die Tür weiter: Er hielt politisch — nicht rechtlich — fest, Neutralität dürfe kein Dogma sein. In der Folge übernahm er die EU-Sanktionen gegen Simbabwe (2002), Belarus (2006) und Syrien (2011), jedes Mal ohne UNO-Beschluss, jedes Mal einige Wochen nach dem Entscheid in Brüssel.

**2014**, nach der Annexion der Krim, hielt der Bundesrat sich zurück, weil die Schweiz den OSZE-Vorsitz innehatte. **2022**, nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, machte er weitgehend mit.

Gemäss [Botschaft zur Neutralitätsinitiative, Seiten 11 und 12](https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/90843.pdf?ref=vogunte.ch) waren es in hundert Jahren genau zwei Momente, in denen das Volk direkt über die Ausrichtung der Schweizer Neutralitätspolitik entschieden hat: 1920 und 2002 indirekt via den UNO-Beitritt. Am 27\. September kommt die Frage zum dritten Mal an die Urne.

### Was die Ja-Seite sagt — und was sie meint

Das Initiativkomitee begründet seine Initiative auf der [Kampagnenseite neutralitaet-ja.ch](https://neutralitaet-ja.ch/?ref=vogunte.ch) mit der geopolitischen Lage: Kriege in der Ukraine, im Nahen und Mittleren Osten, und der Krieg komme immer näher. Wer in Frieden leben wolle, müsse die Neutralität «konsequent, verlässlich und glaubwürdig» einhalten. Im [Abstimmungsbüchlein](https://www.admin.ch/de/volksabstimmung-vom-27-september-2026?ref=vogunte.ch) lautet die erste Überschrift des Komitees: «Neutralität oder Krieg».

Auf ihrer [Argumentarium-Seite](https://neutralitaet-ja.ch/argumentarium/?ref=vogunte.ch) führt die Ja-Seite acht Argumente auf. Eines davon verdient besondere Aufmerksamkeit, weil es über die Plakat-Botschaft hinausgeht: «Neutralität garantiert die Meinungsfreiheit». Der Staat sei «keine Institution der Moral» und «unter keinen Umständen ein moralischer Vormund». Die «immer häufigeren moralisierenden Stellungnahmen aus Bundesbern» seien «fragwürdig und unakzeptabel». Hinter dem Ja steckt also auch das Unbehagen darüber, dass der Bundesrat in Bern im Namen der Schweiz Partei ergreift — eine Parteinahme, über die niemand abgestimmt hat.

Alt Bundesrat Christoph Blocher hat es an der Bundesfeier von Pro Schweiz am 31\. Juli in Matten bei Interlaken so formuliert: «Neutralität bedeutet, dass die Schweiz — der Staat — seine Entscheidungen selber trifft und sich nicht in die Konflikte fremder Mächte hineinziehen lässt.» Den Wortlaut findet man auf [svp.ch](https://www.svp.ch/aktuell/publikationen/referate/tell-freiheit-neutralitaet-unser-weg-seit-1291/?ref=vogunte.ch).

### Was die Nein-Seite sagt — und was dahinter steckt

Das überparteiliche Nein-Komitee nennt auf [starre-neutralitaet-nein.ch/argumente](https://starre-neutralitaet-nein.ch/argumente?ref=vogunte.ch) fünf Hauptgründe. Allen voran steht die Sicherheit: Die Initiative schränke die Zusammenarbeit mit anderen Ländern massiv ein. Gemeinsame Übungen, Wissensaustausch, Vorbereitung auf Cyberangriffe — alles das wäre gemäss Initiativtext erst dann erlaubt, wenn ein Angriff auf die Schweiz unmittelbar bevorstehe. «Doch im Ernstfall ist es zu spät, um Fähigkeiten aufzubauen.»

Wer diese Argumentation genau liest, merkt: Wenn die Nein-Seite «Sicherheit» sagt, meint sie nie die Schweiz allein. Sie meint immer die anderen. Gemeinsame Übungen. Austausch mit Partnern. Integrierte Vorbereitung. Die eigentliche Angst hinter dem Nein ist nicht die Angst vor dem Krieg. Es ist die Angst, allein gelassen zu werden, wenn er kommt. Wer sich nie eingebunden hat, übt nie mit — und kann im Ernstfall schlecht damit rechnen, dass jemand kommt.

FDP-Ständerat Damian Müller bringt es auf der [Komitee-Seite](https://starre-neutralitaet-nein.ch/komitee/?ref=vogunte.ch) auf den Punkt: «Die extreme Neutralitätsinitiative ist ein Sicherheitsrisiko für die Schweiz — gerade in unsicheren Zeiten wäre das grobfahrlässig.» Und Aussenminister Cassis formuliert es in einer [EDA-Medienmitteilung vom 11\. August 2026](https://www.admin.ch/de/newnsb/kUHEB2euQu8MyfopZ16zE?ref=vogunte.ch) so: «Die Schweiz war und ist neutral und sie wird neutral bleiben.» Der Unterschied liege woanders — «heute entscheidet der Bundesrat von Fall zu Fall».

Auf der [Nein-Seite](https://starre-neutralitaet-nein.ch/argumente?ref=vogunte.ch) findet sich auch eine direkte Antwort auf das schärfste Ja-Argument: Machen Wirtschaftssanktionen die Schweiz zur Kriegspartei? «Nein. Wirtschaftssanktionen sind keine militärische Beteiligung an einem Krieg. Sie sind ein friedliches Mittel, um auf schwere Völkerrechtsverletzungen zu reagieren, ohne selbst militärische Gewalt anzuwenden.»

Im [Abstimmungsbüchlein, Seiten 16 und 17](https://www.admin.ch/de/volksabstimmung-vom-27-september-2026?ref=vogunte.ch), kommt noch ein Argument hinzu, das auf der Website fehlt: die Rüstungsindustrie. Werde die Schweiz nicht mehr als verlässliche sicherheitspolitische Partnerin wahrgenommen, untergrabe das auch das Vertrauen in ihre Rüstungsunternehmen.

Dass diese Logik — Sicherheit durch Einbindung — bereits vor der Abstimmung in Bundesbern institutionell verankert ist, zeigt der [Bericht der Studienkommission Sicherheitspolitik vom August 2024](https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/89334.pdf?ref=vogunte.ch). Die Kommission empfahl dem Bundesrat, die Zusammenarbeit mit NATO und EU «über die bisherige Zusammenarbeit hinausgehen» zu lassen — ausgerichtet auf «die gemeinsame Verteidigungsfähigkeit». Und laut Journalist Rafael Lutz, der im August 2026 bei Transition TV interviewt wurde, habe das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik im VBS schon 2024 intern festgehalten, die Initiative dürfe auf keinen Fall angenommen werden — weil das «die künftige Zusammenarbeit mit der NATO verunmögliche». Und es sei «eventuell noch weitere Zusammenarbeit mit der NATO geplant, von der der normale Schweizer Bürger gar nichts weiss».

### Wer den Abstimmungskampf finanziert

Beide Kampagnen haben ihre Budgets bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle offengelegt, abrufbar auf der [Datenbank Politikfinanzierung der EFK](https://politikfinanzierung.efk.admin.ch/?ref=vogunte.ch).

Das **Ja-Komitee** «Wahrung der Schweizer Neutralität» mit Sitz in Herrliberg meldet budgetierte Einnahmen von **3,84 Millionen Franken** — vollständig aus Zuwendungen, ohne einen Franken Eigenmittel. Christoph Blocher gibt persönlich gut zwei Millionen, Pro Schweiz (der Nachfolgeverein der AUNS, die 1992 den Kampf gegen den EWR geführt hat) gibt 1,3 Millionen, die SVP 50'000.

Das überparteiliche **Nein-Komitee** meldet budgetierte Einnahmen von **1,2 Millionen Franken** von economiesuisse, dem Verband der Schweizer Unternehmen. Die SP meldet 366'830 Franken, Operation Libero 100'700.

Unter dem Strich: Auf der Ja-Seite 3,84 Millionen, auf der Nein-Seite 1,67 Millionen. Auf jeder Seite stemmt ein einziger Grossgeber den Hauptanteil der Mittel — Christoph Blocher auf der einen, economiesuisse auf der anderen.

### Mein Fazit

Diese Abstimmung dreht sich nicht darum, ob die Schweiz neutral bleibt — das will so gut wie niemand abschaffen. Sie dreht sich darum, wer in Zukunft definiert, was Neutralität im Einzelfall bedeutet. Der Bundesrat hat diese Interpretationsfreiheit bisher gehabt. Er hat sie in den letzten Jahren allerdings so ausgeübt, dass viele Schweizerinnen und Schweizer den Eindruck gewannen, in Bern werde eine Liste aus Brüssel abgehakt. Ein Ja an der Urne entzieht ihm diesen Spielraum — und legt ihn in die Verfassung. Das ist das gröbste Werkzeug, das die direkte Demokratie zu bieten hat. Ob man es in diesem Fall für angemessen hält, ist am Ende eine Frage des Vertrauens: in den Bundesrat auf der einen — und in einen Verfassungstext auf der anderen Seite.