13. AHV-Rente: Wer bezahlt die Rechnung – und warum endet die Lösung ausgerechnet 2033?
Die 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 ausbezahlt. Die Finanzierung fehlt noch — und im Bundeshaus ist ein Grundsatzstreit entbrannt, bei dem 2033 mehr ist als ein Datum.
Das Wichtigste auf einen Blick
- 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt — das ist beschlossen
- Die Finanzierung fehlt noch: 4 bis 5 Milliarden Franken pro Jahr sind nötig
- Nationalrat will ausschliesslich die Mehrwertsteuer erhöhen (+0,5 Prozentpunkte), befristet bis 2033
- Ständerat besteht auf Mischfinanzierung: Mehrwertsteuer (+0,4 PP) und Lohnbeiträge (+0,3 PP), unbefristet
- Abstimmung im Nationalrat am 3. Juni 2026: hauchdünn, 99 zu 97 Stimmen für den Allein-MWSt-Weg
- Scheitert die Einigung in der Sommersession, droht eine Einigungskonferenz — oder gar keine Lösung
- Hinter dem Jahr 2033 steckt mehr als ein Datum: Es ist ein politisches Signal in Richtung Rentenalter
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Am 3. März 2024 sagte das Schweizer Stimmvolk mit 58,2 Prozent Ja zur Initiative für eine 13. AHV-Rente — dazu die Mehrheit der Kantone. Zum ersten Mal überhaupt hat das Volk über eine Initiative die AHV ausgebaut. Jede Rentnerin und jeder Rentner soll künftig einmal im Jahr eine zusätzliche Monatsrente erhalten.
Im Dezember 2026 wird diese Rente erstmals ausbezahlt. Der Bundesrat hat die Zahlungsmodalitäten im November 2025 definitiv festgelegt. Soweit, so klar.
Nur: Das Geld dafür fehlt noch immer. Und im Bundeshaus wird darüber gestritten, wer die Rechnung bezahlt — und wie lange.
Zwei Wege, eine Rechnung
Die Kosten sind konkret: Laut Zahlen aus der Ständeratsdebatte vom März 2026 kostet die 13. AHV-Rente im Jahr 2026 bereits rund 4,2 Milliarden Franken. Bis 2030 steigen die Kosten auf rund 4,5 Milliarden, bis 2040 auf schätzungsweise 5,4 Milliarden Franken pro Jahr. Ohne zusätzliche Einnahmen wird sich der AHV-Ausgleichsfonds — der Ende 2025 bei 60,4 Milliarden Franken lag — laut Bundesrat zusehends leeren.
Zwei Lager ringen im Parlament um die Lösung.
Weg 1: Reine Mehrwertsteuer-Finanzierung — das ist die Position des Nationalrats. Die Mehrwertsteuer soll um 0,5 Prozentpunkte angehoben werden, vom heutigen Normalsatz von 8,1 auf 8,6 Prozent. Der reduzierte Satz für Lebensmittel und andere Güter des täglichen Bedarfs bleibt unverändert. Befristet: bis Ende 2033. Dahinter stehen SVP, FDP und GLP sowie die grossen Wirtschaftsverbände — Arbeitgeberverband, Gewerbeverband und Economiesuisse. Das Hauptargument: Die Lohnkosten der Unternehmen steigen nicht, was besonders arbeitsintensive Branchen und KMU entlastet.
Weg 2: Mischfinanzierung — das ist die Position des Ständerats. Die Mehrwertsteuer steigt weniger stark, nur um 0,4 Prozentpunkte. Zusätzlich werden die Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte erhöht — je zur Hälfte von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern getragen. Und: unbefristet. Dahinter stehen SP, die Mitte und die Grünen sowie die Gewerkschaften. Das Argument: Wer mehr verdient, zahlt mehr. Die reine Mehrwertsteuerlösung trifft kleine Einkommen und Rentner selbst überproportional — wer 100 Franken ausgibt, zahlt denselben Aufschlag, unabhängig vom Einkommen.
Das Hin und Her im Parlament
Am 3. Juni 2026 hat der Nationalrat erneut über diese Frage abgestimmt — und mit hauchdünnen 99 zu 97 Stimmen an seiner Mehrwertsteuerlösung festgehalten. Der Ständerat bestätigte seinerseits am 8. Juni 2026 mit 26 zu 18 Stimmen die Mischfinanzierung. Das Dossier liegt damit wieder beim Nationalrat — der am Dienstag 9. Juni 2026, erneut entscheiden muss.
Aktuell ist die Lage offen: Findet das Parlament in der Sommersession keine Einigung, landet der Streit in der Einigungskonferenz. Kommt es dort zu einer Lösung, könnte die Finanzierungsvorlage noch im November dem Stimmvolk vorgelegt werden — just bevor die 13. Rente im Dezember erstmals ausbezahlt wird.
Warum ausgerechnet 2033?
Die offizielle Begründung für die Befristung: Bis 2033 soll eine grosse AHV-Reform erarbeitet werden, die das Finanzierungsproblem langfristig löst. Die Mehrwertsteuerlösung sei nur eine Überbrückung.
Was diese Reform beinhalten soll, ist jedoch alles andere als neutral. Die FDP und der Arbeitgeberverband sprechen offen darüber: Sie wollen eine automatische Regel, nach der das Rentenalter ab einer bestimmten Schwelle moderat steigen soll — ohne neue Volksabstimmung, ohne langes Hin und Her im Parlament. Das Argument: Die jüngere Generation zahlt ein Leben lang ein, und für sie bleibt immer weniger übrig. Ein höheres Rentenalter sei ehrlicher als immer neue Steuern.
Die Befristung auf 2033 ist also kein technisches Detail. Léonore Porchet (Grüne) nannte es direkt: Die Frist solle vor allem Druck machen für ein höheres Rentenalter. FDP-Ständerat Josef Dittli teilte zwar die Präferenz für die reine Mehrwertsteuerlösung, kritisierte aber gleichzeitig, die bisherigen Bundesratsvorschläge zur nächsten AHV-Reform seien zu mutlos — strukturelle Massnahmen, also das Rentenalter, müssten einbezogen werden.
Kurzum: Die Finanzierungsdebatte von heute ist bereits die Rentenalterdebatte von morgen.
Was die 13. Rente kostet — und wer sie bekommt
Die heutigen Rentnerinnen und Rentner erhalten ab Dezember 2026 die zusätzliche Monatsrente. Bei der AHV-Maximalrente 2026 entspricht das bis zu 2520 Franken pro Jahr für Einzelpersonen, bis zu 3780 Franken für Ehepaare.
Wer das zahlt, ist noch offen. Klar scheint: Ab 2033 — wenn die Befristung endet oder eine neue Reform greift — tragen es vor allem die, die dann noch arbeiten.
Mein Fazit
Das Volk hat Ja gesagt — und bekommt die 13. Rente im Dezember. Jetzt ist es Aufgabe der Politik, das zu finanzieren. Aber nicht mit neuen Steuern, die alle treffen — Konsumenten, Arbeitnehmer, KMU. Sondern indem man dort spart, wo der Bund bisher zu grosszügig war. Der Bund gibt jährlich Milliarden aus — für Entwicklungshilfe, für internationale Verpflichtungen, für Subventionen, für Strukturen, die niemand je grundsätzlich hinterfragt. Bevor man den Normalbürger an der Kasse zur Kasse bittet, sollte die Politik zuerst den eigenen Haushalt unter die Lupe nehmen. Das ist keine populistische Forderung — das ist das Mindeste, was man von einer verantwortungsvollen Finanzpolitik erwarten kann.