Bilaterale III: Volksmehr oder Ständemehr — was steht wirklich auf dem Spiel?

Der Streit um Volksmehr oder Ständemehr bei den Bilateralen III ist keine Juristerei — er entscheidet, ob eine Volksmehrheit überhaupt genügt. Was hinter dem hauchdünnen Kommissionsentscheid vom 6. Mai steckt.

Bilaterale III: Volksmehr oder Ständemehr — was steht wirklich auf dem Spiel?

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Schweiz stimmt über die Bilateralen III ab — aber wie hoch die Hürde dafür sein wird, ist noch offen
  • Fakultatives Referendum (einfaches Volksmehr): nur eine Volksmehrheit nötig
  • Obligatorisches Referendum (doppeltes Mehr): Volksund Ständemehr — also auch eine Mehrheit der Kantone
  • Der Bundesrat und fünf Parteien (SP, FDP, GLP, Grüne, EVP) wollen das einfache Volksmehr
  • SVP und EDU fordern das doppelte Mehr — und haben nun unerwartete Unterstützung aus dem Ständerat erhalten
  • Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hat am 6. Mai 2026 mit hauchdünnem 6:6-Entscheid (Stichentscheid der Präsidentin) eine parlamentarische Initiative für das Ständemehr eingereicht
  • Laut Forschern der Universität Bern wäre für ein sicheres Ständemehr ein Volksmehr von rund 55 Prozent nötig — aktuell liegen die Umfragen knapp an dieser Grenze
  • Die Kompass-Initiative ist mit über 111'000 Unterschriften zustande gekommen und könnte das Ergebnis selbst nachträglich kippen

Keine Lust zum Lesen? Hier geht's zum Video:

Über die Bilateralen III wird in Bern gestritten — aber nicht nur über den Inhalt. Auch über die Spielregeln. Eine scheinbar technische Frage entpuppt sich bei näherer Betrachtung als einer der entscheidendsten Weichenentscheide dieser Abstimmung: Reicht für eine Annahme das einfache Volksmehr? Oder braucht es zusätzlich das Ständemehr — also die Zustimmung einer Mehrheit der Kantone?

Die Antwort auf diese Frage bestimmt, wie hoch die Hürde für die Bilateralen III tatsächlich ist. Und wer sie setzt, hat politischen Einfluss, bevor überhaupt abgestimmt wurde.

Was ist überhaupt ein Referendum?

Das Referendum ist das Herzstück der direkten Demokratie in der Schweiz. Es gibt dem Volk das Recht, über Parlamentsentscheide das letzte Wort zu haben. Grundlegend zu unterscheiden sind dabei zwei Formen:

Das fakultative Referendum (Bundesverfassung, Art. 141) greift nur dann, wenn Bürgerinnen und Bürger aktiv mobilisieren: Innerhalb von 100 Tagen müssen 50'000 Unterschriften gesammelt werden. Gelingt das, kommt es zur Volksabstimmung. Die Hürde ist niedrig: Eine einfache Mehrheit der Abstimmenden entscheidet. Das ist das Volksmehr.

Das obligatorische Referendum (Bundesverfassung, Art. 140) hingegen greift automatisch — ohne Unterschriftensammlung. Es gilt für alle Verfassungsänderungen und für den Beitritt zu supranationalen Organisationen wie der EU oder der UNO. Hier reicht das Volksmehr nicht. Es gilt das doppelte Mehr: Das Volk muss Ja sagen — und gleichzeitig muss eine Mehrheit der Kantone zustimmen. Dieses Kantonserfordernis ist das Ständemehr.

Wer will was — und warum?

Wer entscheidet, welches Referendum bei den Bilateralen III zur Anwendung kommt? Formal hat der Bundesrat das Recht, dem Parlament einen Vorschlag zu unterbreiten. Er plädiert für das einfache Volksmehr. Das letzte Wort aber haben National- und Ständerat.

Hinter dem Bundesrat stehen fünf der sieben im Parlament vertretenen Parteien: SP, Grüne, GLP, FDP und EVP. Ihr stärkstes Argument: Auch die Bilateralen I und II wurden nur mit dem Volksmehr abgesegnet. Und 2012 lehnte das Stimmvolk eine Initiative, die ein obligatorisches Referendum für internationale Verträge gefordert hätte, mit knapp 75 Prozent Nein-Stimmen ab (Volksabstimmung «Staatsverträge vors Volk», 17. Juni 2012). Auch die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat sich in ihrer Vernehmlassung im Oktober 2025 mit 15 zu 10 Stimmen gegen das Ständemehr ausgesprochen.

Das ist ein bemerkenswertes Detail: Die Kantonsregierungen wollen das Instrument, das sie schützen soll, selbst nicht. Eine mögliche Erklärung: 21 von 26 Kantonen unterstützen die Bilateralen III. Laut eigenen Angaben der KdK sassen kantonale Vertreter in 8 von 14 Verhandlungsgruppen mit am Tisch. Sie wollen das Paket offenbar nicht durch eine zusätzliche Hürde an der Urne gefährden.

Auf der anderen Seite stehen SVP und EDU. Ihr Kernargument: Die Bilateralen III seien kein gewöhnlicher Staatsvertrag. Das Paket verpflichtet die Schweiz zur sogenannten dynamischen Rechtsübernahme — das heisst, die Schweiz muss künftiges EU-Recht in bestimmten Bereichen laufend und automatisch übernehmen. Nicht mehr das Schweizer Parlament, sondern Brüssel setze damit faktisch das Recht. Das sei, so die Kritiker, eine Verfassungsänderung durch die Hintertür — und verlange entsprechend das Ständemehr.

Sie verweisen zudem auf historische Präzedenzfälle: Das Parlament hat in der Vergangenheit dreimal ein Ständemehr angeordnet, obwohl die Verfassung das nicht zwingend verlangte — beim Völkerbund-Beitritt 1920, beim Freihandelsabkommen mit der EWG 1972 und beim EWR-Beitritt 1992.

Der Paukenschlag aus dem Ständerat

Vor wenigen Tagen hat sich die Debatte zugespitzt. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) — die Fachkommission für Verfassungs- und Demokratiefragen — hat am 6. Mai 2026 eine parlamentarische Initiative eingereicht. Ihr Vorschlag geht auf den St. Galler Verfassungsrechtsprofessor Stefan G. Schmid zurück.

Der Ansatz ist juristische Raffinesse: Statt darüber zu streiten, ob die Bilateralen III direkt das obligatorische Referendum auslösen, sollen sie mit einer Änderung der Bundesverfassung verknüpft werden. Eine solche Übergangsbestimmung in der Verfassung würde automatisch das obligatorische Referendum auslösen — damit also das doppelte Mehr erzwingen.

Der Entscheid fiel denkbar knapp: sechs zu sechs Stimmen. Den Ausschlag gab der Stichentscheid von Kommissionspräsidentin Heidi Z'graggen. Aktuell muss die Schwesterkommission des Nationalrats — die SPK-N — zustimmen, bevor die parlamentarische Initiative im Plenum behandelt werden kann. Dort dürften die Befürworter des einfachen Volksmehrs in der Mehrheit sein.

Eine Mehrheit, die trotzdem verlieren könnte

Was steht bei dieser Frage konkret auf dem Spiel? Laut einer Umfrage des Forschungsinstituts Sotomo im Auftrag von Progresuisse (Februar 2026) unterstützen rund 55 bis 60 Prozent des Stimmvolks die Bilateralen III. Das klingt nach einer komfortablen Mehrheit.

Mit Ständemehr würde es eng. Politikwissenschaftler Adrian Vatter und Rahel Freiburghaus von der Universität Bern haben berechnet: Für ein sicheres Ständemehr braucht es ein Volksmehr von rund 55 Prozent. Bei den Bilateralen II hätte sogar ein Volks-Ja von 54,6 Prozent nicht gereicht. Mit anderen Worten: Eine klare Mehrheit des Schweizer Volks könnte Ja sagen — und das Paket trotzdem scheitern.

Noch nicht aus dem Spiel ist zudem die Kompass-Initiative. Sie ist mit über 111'000 Unterschriften zustande gekommen und würde — sofern angenommen — alle völkerrechtlichen Verträge mit dynamischer Rechtsübernahme dem obligatorischen Referendum unterstellen. Wann genau sie vors Volk kommt, ist noch offen. Entscheidend aber: Sie enthält eine Rückwirkungsklausel. Selbst wenn die Bilateralen III zuvor nur mit Volksmehr angenommen würden, könnte die Kompass-Initiative das Ergebnis nachträglich kippen.

Fazit

Die Frage, ob es Volksmehr oder Ständemehr braucht, ist keine technische Juristerei. Sie ist eine Machtfrage. Wer die Spielregeln setzt, beeinflusst, wer gewinnt — noch bevor die erste Stimme gezählt ist. Der hauchdünne Entscheid der SPK-S vom 6. Mai zeigt: Diese Debatte ist längst nicht abgeschlossen. Sie geht jetzt in die Nationalratskommission — und von dort ins Plenum. Wer die Bilateralen III wirklich für das Richtige hält, müsste eigentlich kein Problem damit haben, sie sowohl dem Volk als auch den Kantonen zur Entscheidung vorzulegen.