Der grosse Bargeld-Schwindel im öffentlichen Verkehr

Bargeld ist gesetzlich geschützt — oder? Wer genauer hinschaut, merkt: Im öffentlichen Verkehr muss niemand Bargeld annehmen. Und niemand garantiert, dass sich das zum Besseren ändert.

Der grosse Bargeld-Schwindel im öffentlichen Verkehr

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Am 18. August 2026 lehnte die Wirtschaftskommission des Nationalrats eine parlamentarische Initiative ab, die den Service public zur Bargeldannahme verpflichten wollte — knapp, mit 13 zu 12 Stimmen.
  • Das Volksabstimmungs-Ja vom 8. März 2026 («Bargeld ist Freiheit»-Gegenvorschlag) sichert nur die Bargeldversorgung durch die SNB — nicht die Pflicht, Bargeld anzunehmen.
  • Das Währungs- und Zahlungsmittelgesetz (Art. 3) kennt zwar eine Annahmepflicht, sie ist aber dispositiv: Ein Schild «nur bargeldlose Zahlung» hebt sie auf, und eine Verletzung kann nicht bestraft werden.
  • Beim Service public gilt eine zusätzliche Grundrechtsschranke: Der Verzicht auf Bargeld darf keine Bevölkerungsgruppe vom Zugang ausschliessen.
  • Als Alternative bieten die Transportunternehmen seit Dezember 2025 eine anonyme öV-Prepaid-Karte an — die mit Bargeld aber nur an bedienten Schaltern aufgeladen werden kann.
  • Die Branchenstrategie «Strategie 2035» der Alliance SwissPass sieht bis 2035 einen vollständig digitalen Vertrieb vor.

Hinweis: Die Quellen sind der Einfachheit halber direkt im Text verlinkt – einfach draufklicken, und man landet direkt bei der Originalquelle.

Am 8. März 2026 sagten über siebzig Prozent der Schweizer Stimmberechtigten Ja und alle Stände ebenfalls. Der Gegenvorschlag des Bundesrats zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» schien eine klare Botschaft zu sein: Der Franken bleibt, das Bargeld bleibt. Fünf Monate später lehnte eine Kommission des Nationalrats eine Initiative ab, die Bahn, Bus und Postauto zur Bargeldannahme verpflichten wollte. Wie passt das zusammen?

Keine Lust aufs Lesen? Hier geht's zum Video

Was die Abstimmung wirklich beschlossen hat

Der angenommene Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung ergänzt Artikel 99 der Bundesverfassung um zwei Sätze. Der erste legt fest, dass die Währung der Franken ist. Der zweite, dass die Schweizerische Nationalbank die Bargeldversorgung gewährleistet.

Das ist alles. Das Wort «Versorgung» ist dabei entscheidend. Es bedeutet, dass Noten und Münzen verfügbar sein müssen — nicht, dass irgendjemand verpflichtet ist, sie auch anzunehmen. Die Analogie liegt auf der Hand: Die Wasserversorgung einer Gemeinde stellt sicher, dass Wasser in den Leitungen fliesst. Ob der Wirt im Restaurant ein Glas einschenkt, ist eine andere Sache.

Die Annahmepflicht, die keine ist

Es gibt sie tatsächlich — eine gesetzliche Pflicht, Bargeld anzunehmen. Sie steht im Währungs- und Zahlungsmittelgesetz, Artikel 3: Schweizerische Banknoten «müssen von jeder Person unbeschränkt an Zahlung genommen werden». Das klingt verbindlich. Ist es aber nicht.

Dieser Artikel ist sogenanntes dispositives Recht. Er gilt nur, solange die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Ein Hinweis an der Kasse — «nur bargeldlose Zahlung» — und die Pflicht ist aufgehoben. Laut einem Fachbeitrag der Volkswirtschaft von 2023 ist genau das die geltende Rechtslage. Und selbst wer gar kein Schild hinhängt und trotzdem kein Bargeld annimmt, riskiert nichts: Der Zürcher Rechtsanwalt Martin Steiger hat bereits 2020 festgehalten, dass Artikel 3 eine blosse Ordnungsvorschrift ist — eine Verletzung kann nicht bestraft werden. Sein Fazit: «Im Ergebnis steht es Geschäften frei, kein Bargeld mehr anzunehmen.»

Für den Service public gelten andere Regeln — theoretisch

Beim öffentlichen Verkehr liegt die Sache etwas anders, zumindest auf dem Papier. Der Bundesrat hat in seinem Bericht «Die Akzeptanz von Bargeld in der Schweiz» vom Dezember 2022 festgehalten: Wer öffentliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden. Der Verzicht auf Bargeld darf «bei der Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben nicht dazu führen, dass eine Bevölkerungsgruppe direkt oder indirekt diskriminiert wird, indem ihr der Zugang zu den entsprechenden Gütern oder Dienstleistungen unzulässig erschwert oder gar verunmöglicht wird».

Eine wichtige Einschränkung also. Nur: Eine genaue Definition, wann genau der Zugang «unzulässig erschwert» ist, liefert der Bericht nicht.

Der Kommissionsentscheid vom 18. August

In diesen Kontext fällt der Entscheid der Wirtschaftskommission des Nationalrats: Nationalrat Roland Rino Büchel (SVP, St. Gallen) hatte eine parlamentarische Initiative eingereicht, die genau das regeln wollte — eine verbindliche Bargeldannahmepflicht für den Service public. Laut Parlamentsdiensten prüft die zuständige Kommission in einem ersten Schritt, ob überhaupt ein neues Gesetz nötig ist.

Die Kommission hat das am 18. August 2026 mit 13 zu 12 Stimmen verneint. Die Begründung laut SWI swissinfo.ch: Eine gesetzliche Pflicht wäre «mit hohen Kosten verbunden, zulasten der Allgemeinheit» — und es gebe ja bereits eine Alternative in Form einer Karte.

Der Nationalrat selbst entscheidet noch. Die Richtung aber scheint gesetzt.

Die Strategie hinter der Abkehr vom Bargeld

Dass der öffentliche Verkehr das Bargeld systematisch zurückdrängt, ist kein Zufall, sondern Strategie. Die Alliance SwissPass, der Dachverband der Transportunternehmen, verfolgt mit ihrer «Strategie 2035» das Ziel eines «vollständig digitalen Vertriebs». Postauto hat angekündigt, bis 2035 bargeldlos zu sein, die BLS folgt ab 2036. Laut dem Chef von Postauto, Christian Plüss, macht Bargeld derzeit noch drei Prozent der jährlichen Ticket-Einnahmen aus — für diesen Anteil läuft der gesamte Bargeld-Apparat weiter.

Für die Bevölkerungsgruppen, die bar bezahlen wollen oder müssen, sieht die Branche zwei Wege vor: den bedienten Schalter und eine neue anonyme Prepaid-Karte.

Die öV-Prepaid-Karte: was sie kann und was nicht

Seit dem 2. Dezember 2025 gibt es die öV-Prepaid-Karte an praktisch allen bedienten Verkaufsstellen der Schweizer Transportunternehmen. Sie ist kostenlos, unpersonalisiert und anonym, aufladbar bis 3000 Franken, und das Guthaben verfällt erst nach fünf Jahren ohne Nutzung. Die Kommission hat diese Karte als Argument gegen eine gesetzliche Annahmepflicht angeführt.

Die entscheidende Frage ist aber: Kann man die Karte auch mit Bargeld aufladen? Die Antwort lautet ja — jedoch ausschliesslich an bedienten Schaltern. Und genau das ist das Problem: Bediente Schalter sind seit Jahren das erste, was die SBB abbaut. 2022 schloss die SBB neun Schalterper Januar 2025 folgten sechs weitere im Kanton Zürich. Wer also bar bezahlen will, muss zuerst zu einem bedienten Schalter — zu dessen Öffnungszeiten. Am Sonntagabend in einem kleineren Bahnhof wird das schwierig.

Hinzu kommt: Die Karte ist ein freiwilliges Angebot, kein gesetzlicher Auftrag. Wer sie herausgibt, kann sie auch wieder einstellen. Ausgegeben wird sie von der Alliance SwissPass — also genau der Organisation, die bis 2035 den vollständig digitalen Vertrieb anstrebt.

Das Fazit

Die Lage ist paradox: Eine Mehrheit der Bevölkerung stimmte für das Bargeld, bekam aber eine Verfassungsänderung, die nur die Versorgung — nicht die Annahme — garantiert. Die gesetzliche Annahmepflicht war schon immer ohne Konsequenzen. Und die Brücke, die man den Bargeldnutzern anbietet, führt zu Schaltern, die man gleichzeitig schliesst.

Das Bargeld im öffentlichen Verkehr ist nicht abgeschafft. Aber niemand garantiert, dass es so bleibt.