E-ID verschoben: Der Bund traut seiner eigenen Sicherheitsprüfung nicht

Neun Monate nach dem knappen Volksjah liegt die E-ID auf Eis. Der Bund gibt zu, dass sein eigener Sicherheitscheck gegen KI-Fälschungen nicht standhält — und kein neues Datum in Sicht ist.

E-ID verschoben: Der Bund traut seiner eigenen Sicherheitsprüfung nicht

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat die Einführung der E-ID am 30. Juni 2026 auf unbestimmte Zeit verschoben
  • Geplanter Start war der 1. Dezember 2026 — ein neues Datum gibt es nicht
  • Grund: Deepfakes und Schadsoftware auf dem Endgerät machen den Online-Ausstellungsprozess unsicher
  • Kern des Problems: Der Liveness-Check der Swiyu-App könnte mit KI-generierten Videos ausgetrickst werden
  • Die Vertrauensinfrastruktur (technisches Grundgerüst) startet aber dennoch wie geplant im ersten Halbjahr 2027

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Das Schweizer Volk hat der E-ID im September 2025 zugestimmt — hauchdünn, mit 50,39 Prozent. Neun Monate später zieht der Bund die Notbremse. Die elektronische Identitätskarte, das grösste Digitalisierungsprojekt des Bundes, kommt vorerst nicht. Kein neues Datum, kein Fahrplan, keine Garantie. Und der Grund sitzt mitten im Kern des Systems.

Die Geschichte eines knappen Ja

Wer die aktuelle Verschiebung verstehen will, muss kurz zurückblenden. Im März 2021 legte das Volk die erste Version der E-ID klar ab: 64,4 Prozent sagten Nein, kein einziger Kanton stimmte zu. Der Bund zeichnete das Projekt neu auf — diesmal als rein staatliche Lösung, ohne private Anbieter. Das überarbeitete E-ID-Gesetz wurde im September 2025 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 50,39 Prozent angenommen. Die Ja-Stimmen übertrafen die Nein-Voten um lediglich 21'270 Stimmen.

Verkauft wurde die neue E-ID mit drei Versprechen: sicher, freiwillig, gratis. Ausgerechnet beim ersten dieser Versprechen hakt es nun.

Nach der knappen Abstimmung gab Justizminister Beat Jans das Datum aus: Die E-ID soll vor Ende 2026 verfügbar sein. Das Bundesamt für Justiz konkretisierte im Februar 2026: Voraussichtlich ab dem 1. Dezember 2026. Gleichzeitig kündigte der Bund erste Nachbesserungen an — unter anderem eine neue Regel zur AHV-Nummer: Nur noch gesetzlich berechtigte Anbieterinnen dürfen sie abfragen; unautorisierte Anfragen würden von der «Swiyu»-App automatisch blockiert. Zudem strich das Parlament dem Projekt 1,7 Millionen Franken — mit Auswirkungen auf den Zeitplan, wenn auch der Bund betonte, die Sicherheit sei davon nicht betroffen. BJ, Medienmitteilung 25. Februar 2026

Deepfakes und ein Liveness-Check, der versagt

Am 30. Juni 2026 gab das Bundesamt für Justiz bekannt: Die E-ID lässt sich nicht wie ursprünglich genannt ab dem 1. Dezember 2026 nutzen. Ein genaues Startdatum werde erst kommuniziert, sobald die laufenden Arbeiten weitgehend abgeschlossen seien. BJ, Medienmitteilung 30. Juni 2026

Der offizielle Grund: Neueste Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz brächten zusätzliche Herausforderungen. Der Online-Ausstellungsprozess soll stärker abgesichert werden, um das Einschleusen von Schadsoftware auf dem Endgerät zu erschweren und Deepfakes zuverlässiger zu erkennen.

Um zu verstehen, warum Deepfakes das ganze System ins Wanken bringen, muss man wissen, wie eine E-ID überhaupt beantragt wird. Der Weg läuft über die Swiyu-App des Bundes: Zuerst fotografiert man seinen Pass oder Ausweis, dann nimmt man ein kurzes Selfie-Video auf. Diese Daten werden an das Bundesamt für Polizei (Fedpol) übermittelt und dort automatisch geprüft. Stimmt beides überein, wird die E-ID freigeschaltet — in wenigen Minuten. Der automatische Abgleich ist dabei der Normalfall; eine manuelle Überprüfung durch Mitarbeitende ist die Ausnahme. dnip.ch, Januar 2025

Das Selfie-Video hat dabei eine klare Sicherheitsfunktion: Es soll beweisen, dass ein echter, lebendiger Mensch vor der Kamera sitzt. Dieses Verfahren nennt sich Liveness-Check — eine Lebendigkeitsprüfung. Die Software analysiert Bewegung, Lichtreflexe und räumliche Tiefe des Gesichts, um eine echte Person von einem Trick zu unterscheiden. eid.admin.ch

Genau hier liegt das Problem. Ein Deepfake ist ein per KI erzeugtes Video-Gesicht, das so täuschend echt wirkt, dass es diesen Liveness-Check überlisten kann. Ingrid Ryser, Informationschefin des Bundesamts für Justiz, fasst die Bedrohung so zusammen: «Es muss sichergestellt sein, dass niemand anderes mit manipulierten Bildern und Videos eine E-ID auf Ihren Namen gefälscht erwerben kann.» Es geht also um Identitätsdiebstahl via Gesichtsfälschung — jemand könnte mit einem gefälschten Video eine E-ID auf fremden Namen ausstellen lassen. 
SRF, Juli 2026

Das Problem beschränkt sich übrigens nicht auf die E-ID. Die gleiche Methode — Ausweis scannen, Selfie-Video — verwenden heute auch Banken und Telekomgesellschaften bei der Online-Kontoeröffnung. iWay, März 2026 

Die Finanzmarktaufsicht Finma hat die Banken im Februar 2026 ausdrücklich gewarnt: Deepfakes seien eine reale Bedrohung für die digitale Identifikation, manipulierte Videos würden immer schwerer zu erkennen. 
Finma, Aufsichtsmitteilung 02/2026 — via Tippinpoint, Juli 2026

Passbüro als Ausweg? Nicht für den Bund

Politisch sorgt die Verschiebung für Unmut. Grünen-Nationalrat und IT-Unternehmer Gerhard Andrey betont, dass Sicherheit nicht Stillstand bedeute. Er sieht einen pragmatischen Ausweg: Man könnte die E-ID nächsten Frühling im Passbüro ausstellen — dort statt online. Das E-ID-Gesetz erlaubt das ausdrücklich. SRF, Juli 2026

Der Bund will diesen Weg aber nicht. Eine interne Aktennotiz des Bundesamts für Justiz macht deutlich warum: Ein Verzicht auf den Online-Prozess würde die Verbreitung der E-ID stark verlangsamen und damit, so das Dokument wörtlich, «den Gesamtnutzen des Programms E-ID stark gefährden». dnip.ch, Juli 2026 — SRF, Juli 2026

Hinzu kommt ein konkretes Problem: Die Kantone wollen für die Ausstellung im Passbüro eine Gebühr von 29 Franken erheben — was direkt dem grossen Versprechen widerspricht, die E-ID sei gratis. dnip.ch, Juli 2026

Immerhin: Von der Verschiebung unberührt bleibt die Vertrauensinfrastruktur — das technische Grundgerüst, über das digitale Nachweise laufen sollen. Diese soll wie geplant im ersten Halbjahr 2027 ihren Betrieb aufnehmen. Über sie könnte dann zum Beispiel der elektronische Führerausweis ausgestellt werden, auch wenn die E-ID selbst noch nicht startet. BJ, Medienmitteilung 30. Juni 2026

Was auf dem Spiel steht

Die E-ID ist nie als Einzelprojekt geplant gewesen. Der Bund sieht sie als Schlüssel für die digitale Transformation der Verwaltung — als Grundlage für eine ganze Reihe von Behördengängen online.

Besonders konkret wird das beim E-Collecting: dem digitalen Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden. Im Jahr 2024 erschütterte ein weitreichender Unterschriftenbetrug die Schweizer Politik. Systematisch waren gefälschte Unterschriften für eidgenössische Volksinitiativen eingereicht worden. Bezahlte Sammler fälschten Zehntausende Unterschriften — schrieben ganze Bögen ab, erfanden Geburtsdaten und Adressen. 
Tamedia / Tages-Anzeiger, September 2024 

Das E-Collecting sollte genau diesen Skandal unmöglich machen. Doch für sicheres digitales Unterschreiben braucht es eine sichere Online-Identität — eben die E-ID. SRF, Juni 2025

Die Lage ist damit paradox: Ein Fälschungsproblem soll mit einem Werkzeug gelöst werden, das selbst ein Fälschungsproblem hat.

Mein Fazit

Das knappe Ja zur E-ID im September 2025 war auch ein Vertrauensvorschuss. Viele Skeptiker liessen sich von den Versprechen — sicher, freiwillig, gratis — überzeugen. Jetzt bestätigt der Bund selbst, dass das Sicherheitsversprechen noch nicht einlösbar ist. Das ist keine Kleinigkeit. Wer knapp Ja gesagt hat, hat das im Vertrauen auf Zusagen getan, die sich als voreilig erweisen. Und wer Nein gesagt hat, sieht sich bestätigt. Am Ende stehen beide Seiten mit dem gleichen unguten Gefühl da.