AKW-Neubauverbot aufgehoben: Wie das Parlament einen Volksentscheid rückgängig machte

Das Schweizer Parlament hat das AKW-Neubauverbot von 2017 mit 100 zu 98 Stimmen aufgehoben. Wie dieser Schachzug funktionierte — und ob das Volk dabei übergangen wurde.

AKW-Neubauverbot aufgehoben: Wie das Parlament einen Volksentscheid rückgängig machte

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 2017 nahm das Schweizer Stimmvolk die Energiestrategie 2050 mit 58,2 Prozent an — darin enthalten: ein Verbot des Neubaus von Atomkraftwerken (Artikel 12a Kernenergiegesetz)
  • 2022 lancierte der Energie Club Schweiz die Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle» (Blackout-Initiative) — das Wort «Atomkraft» kommt darin nicht vor
  • Als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative schlug der Bundesrat vor, die Verbotsartikel im Kernenergiegesetz ersatzlos zu streichen
  • 18. Juni 2026: Der Nationalrat stimmte mit 100 zu 98 Stimmen für die Gesetzesänderung — knapper geht es kaum
  • Das fakultative Referendum wurde ergriffen: Eine Mitte-links-Allianz aus SP, Grünen, GLP und Umweltorganisationen sammelt nun 50'000 Unterschriften in 100 Tagen
  • Das Volk wird also das letzte Wort haben

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Im Mai 2017 stimmte die Schweizer Bevölkerung über die Energiestrategie 2050 ab — und sagte Ja, mit 58,2 Prozent. Im Paket enthalten war unter anderem ein Verbot, neue Atomkraftwerke zu bauen. Dieses Verbot wurde ins Kernenergiegesetz (Artikel 12a) geschrieben, trat 2018 in Kraft — und galt als beschlossene Sache.

Bis zum 18. Juni 2026. An diesem Tag kippte der Nationalrat das Verbot mit 100 zu 98 Stimmen. Knapper geht es kaum. Was war passiert — und wie kam es überhaupt so weit?

Was das Volk 2017 wirklich entschied

Um die heutige Debatte zu verstehen, lohnt es sich, nochmals genau hinzuschauen, worüber 2017 eigentlich abgestimmt wurde. Auf dem Stimmzettel stand nicht die Frage «Atomkraft ja oder nein». Auf dem Stimmzettel stand das totalrevidierte Energiegesetz — ein Gesamtpaket mit Massnahmen zu erneuerbaren Energien, Effizienzzielen und eben auch dem AKW-Neubauverbot.

Wer damals Ja gestimmt hat, hat Ja zum ganzen Paket gesagt. Das AKW-Verbot war Teil davon, aber nie isoliert zur Abstimmung gestellt.

Ein weiterer Kontext: Ein halbes Jahr zuvor, im November 2016, hatte das Volk die Atomausstiegsinitiative der Grünen abgelehnt — mit 54,2 Prozent Nein. Jene Initiative wollte feste Abschaltdaten für die bestehenden Werke. Das war zu weit. Der Neubaustopp hingegen fand 2017 eine Mehrheit.

Und — das ist entscheidend — das Verbot war auch ein Produkt des Parlaments. Nach dem Entscheid des Bundesrats, den schrittweisen Atomausstieg einzuleiten (ausgelöst durch Fukushima 2011), hatte das Parlament die Verbotsartikel ins Kernenergiegesetz eingefügt. Die SVP ergriff dagegen das Referendum. Erst deshalb kam es 2017 überhaupt vors Volk.

Die Blackout-Initiative und der indirekte Gegenvorschlag

2022 lancierte der Energie Club Schweiz — ein Komitee aus bürgerlichen Kreisen mit Nationalräten von FDP, SVP und Mitte, darunter Marcel Dobler, Christian Imark und Peter Hegglin — die Initiative «Jederzeit Strom für alle». Anfang 2024 wurden rund 130'000 Unterschriften eingereicht (laut Plattform J, Februar 2024).

Der Name klingt nach allem — nur nicht nach Atomkraft. Das ist kein Zufall. Im Initiativtext kommt das Wort «Atomkraft» kein einziges Mal vor. Stattdessen heisst es: Alle klimaschonenden Arten der Stromerzeugung seien zulässig. Was «klimaschonend» konkret bedeutet, liess das Komitee offen.

Das eigentliche AKW-Neubauverbot stand aber nie in der Bundesverfassung — sondern im Kernenergiegesetz. Eine Initiative, die die Verfassung ändert, hätte das Gesetz darum gar nicht automatisch gekippt. Das Komitee brauchte also einen anderen Weg.

Den fand der Bundesrat: statt eines direkten Gegenvorschlags zur Initiative schlug er dem Parlament einen sogenannten indirekten Gegenvorschlag vor. Konkret: eine Botschaft ans Parlament vom 13. August 2025 (laut admin.ch), die Artikel 12a und Artikel 106 des Kernenergiegesetzes ersatzlos streichen wollte. Sind diese Artikel weg, können wieder Rahmenbewilligungen für neue AKW beantragt werden.

Der strategische Vorteil dieses Weges: Ein Gesetz muss nicht zwingend vors Volk. Und falls doch ein fakultatives Referendum ergriffen wird, entscheidet nur das Volk — ohne Ständemehr. Die Initiative dagegen hätte beides gebraucht: Volks- und Kantonssmehr. Die Gesetzeslösung senkt die Hürde.

Eine knappe Entscheidung in Bern

Der Weg durchs Parlament verlief alles andere als reibungslos. Der Ständerat hatte der Gesetzesänderung bereits in der Frühjahrssession 2026 zugestimmt. Der Nationalrat dagegen schickte die Vorlage am Montag, 15. Juni, zunächst mit 100 zu 97 Stimmen zurück an den Bundesrat — mit offenen Fragen zur Finanzierung.

Der Ständerat wollte das nicht akzeptieren. Die Umwelt-, Energie- und Raumplanungskommission des Ständerats (UREK-S) bestellte daraufhin beim Departement von Energieminister Albert Rösti einen Bericht, der bis Ende 2026 die finanziellen Folgen von AKW-Neubauprojekten skizzieren soll. Dieser Kompromiss gab den Zögerern im Nationalrat genug Spielraum, doch noch Ja zu sagen.

Am 18. Juni lehnte der Nationalrat den Rückweisungsantrag mit 100 zu 98 Stimmen ab und nahm die Gesetzesänderung an. Die Schlussabstimmung folgte am 19. Juni. Das AKW-Neubauverbot ist damit parlamentarisch aufgehoben. Bvz

Aktuell haben SP, Grüne, GLP und mehrere Umweltorganisationen das Referendum ergriffen. Das Komitee hat 100 Tage Zeit, um 50'000 Unterschriften zu sammeln und so eine Volksabstimmung zu erzwingen. 20 Minuten

Korrektur oder Übergehen des Volkswillens?

An diesem Punkt scheiden sich die Meinungen — und das ist keine Kleinigkeit.

Die Gegner des Parlamentsentscheids argumentieren: Das Verbot kam aus einer Volksabstimmung. Wenn das Parlament es auf dem Gesetzesweg streicht, ohne das Volk erneut zu befragen, setzt es sich über diesen Willen hinweg. Entsprechende Kritik war schon 2024 laut geworden, als Rösti seine Pläne vorstellte — damals war von einer «Missachtung des Volkswillens» die Rede (laut Watson, September 2024).

Die Befürworter entgegnen: 2017 habe das Volk über ein Gesamtpaket abgestimmt, nicht über ein isoliertes Technologieverbot. Ein Gastautor in der «Finanz und Wirtschaft» (Juni 2026) schrieb sinngemäss, das Parlament präzisiere eine demokratische Entscheidung, hebe sie nicht auf.

Was stimmt? Beides hat einen wahren Kern. Das Verbot entstand 2017 auf dem Gesetzesweg — und verschwindet nun auf demselben Weg. Rein verfahrenstechnisch ist das symmetrisch. Gleichzeitig ist unbestreitbar, dass das Volk damals einem Gesetz zugestimmt hat, das dieses Verbot enthielt. Ob «Ja zum Gesamtpaket» dasselbe ist wie «Ja zum Neubauverbot», lässt sich nicht mit einem einfachen Satz beantworten.

Das Referendum wird diese Frage neu aufwerfen — diesmal mit einer klaren, isolierten Abstimmungsfrage.

Mein Fazit

Der Ablauf in Bern war verfahrenstechnisch korrekt. Gleicher Weg rein wie raus: Parlamentsgesetz, Volksabstimmung, Parlamentsgesetz. Wer das als verfassungswidrig bezeichnet, übertreibt.

Aber die knappe Entscheidung — 100 zu 98 Stimmen — zeigt, wie gespalten das Parlament selber ist. Und die Frage, die dahinter steckt, ist grösser als die Atomkraft: Wie lange gilt ein Ja an der Urne? Und wann hat das Parlament das Recht, es zu revidieren?

Das Referendum gibt dem Volk die Chance, selbst zu antworten. Es wäre gut, wenn diese Abstimmung dann auch über die eigentliche Kernfrage geführt wird — und nicht nur über Angst vor dem Blackout oder vor dem Reaktor.